Rezepte

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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur Rezepte zur Dauermedikation bzw. Wiederholungsrezepte ausgestellt werden können. Bitte vereinbaren Sie für eine neue Verordnung einen Termin und denken Sie bitte daran, dass Ihre Versichertenkarte im laufenden Quartal vorgezeigt werden muss.
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